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Wohnungseigentum: „Sie Lachfigur, Sie Idiot!“(ho) Zwei Ehepaare bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft und bewohnen jeweils eine Doppelhaushälfte. Nach mehreren Rechtsstreiten mit wohnungseigentumsrechtlichem Bezug kam es zu einem Zusammentreffen auf dem Grundstücksvorplatz. Gestritten wurde um die ordnungsgemäße Erfüllung von Reinigungspflichten. Während des Wortgefechts fiel die Äußerung: "Sie
sind sowieso eine Lachfigur, Sie Idiot.“ Flugs landete die Sache vor dem Kadi - es ging um den Ausgleich der Abmahnkosten von 422,25 € sowie um Unterlassung der Behauptung, der Kläger habe den Beklagten „geduzt, unflätig bepöbelt und mit der Einleitung eines weiteren Gerichtsverfahrens bedroht.“ Bis zum BGH wurde darum gestritten, ob das in einer
Wohnungseigentumssache angerufene Gericht überhaupt zuständig
sei (bejahend die Vorinstanz LG Hamburg, Urteil vom 25.3.2022 - 309 S
75/19, ZMR 2023, 423). © Dr. Hans Reinold Horst |