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Mietkündigung: Mit wohnender Ex-Lover muss gehen

Kündigung - Copyright Sylvia Horst(ho) Ein unverheiratetes Paar lebt gemeinsam in einer Wohnung. Der Mann wird innerhalb der Beziehung mehrfach gewalttätig. Nur die Frau ist Mieterin. Sie kündigt die gemeinsam genutzte Wohnung und zieht aus. Der Mann bleibt. Der Vermieter verlangt auch von ihm Räumung und Herausgabe der Wohnung sowie Schadensersatz und klagt.

Das LG verurteilt den uneinsichtigen Mann antragsgemäß, die Berufungsinstanz sieht das genauso; der hartnäckig uneinsichtige Mann nimmt die eingelegte Berufung nach einem entsprechenden gerichtlichen Hinweis zurück.

Das OLG Zweibrücken erlegt ihm die Verfahrenskosten auf (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.08.2026 - 4 U 38/26, www.justizrlp.de vom 3.9.2026).
Nur die Mieterin habe während der Vertragsdauer aufgrund ihrer mietvertraglichen Stellung ein Besitzrecht an der Wohnung erworben, der nur mitwohnende Mann nicht. Auch ein von ihr abgeleitetes Besitzrecht komme nicht in Betracht. Alleine ein wohnen bleiben begründe ein solches Recht nicht. Weil der Mann nie Mieter gewesen sei, sei das Mietverhältnis auch nicht durch schlichte weitere Nutzung gemäß § 545 BGB fortgesetzt worden. Denn was nie bestanden habe, könne auch nicht fortgesetzt werden.
Conclusio:
Der Mann muss gehen.

© Dr. Hans Reinold Horst

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