Finanzcontrolling mal
anders - „unterm Radar!“
(ho)
So ganz klammheimlich durch die kalte Küche und hinter dreimal verschlossenen
Türen hat man es ausbaldowert - rauchlos, staublos und geräuschlos:
Das Berliner Regierungskabinett hat das „Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz“
(ZFG) am 12.8.2026 beschlossen und als Regierungsentwurf auf den Weg gebracht.
Ein harmlos klingender Titel - aber nur auf erste Sicht. Offiziell firmiert
der Entwurf als „Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung
der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität“
(abrufbar unter:
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/21_Legislaturperiode/2026-03-03-Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz/2-Regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Geplant ist, dass es zum 1. Januar 2027 „scharf
geschaltet“ wird. Das Ziel: Der Zoll soll zu einer
schlagkräftigen Behörde im Kampf gegen organisierte Kriminalität,
Geldwäsche und internationale Finanzkriminalität werden. Hehre
Absichten, staatstreue Ziele.
Die Bundesregierung im O-Ton:
- „Der Zoll soll Vermögensgegenstände künftig leichter
beschlagnahmen können, an deren rechtmäßiger Herkunft
begründete Zweifel bestehen („suspicious wealth order“).
Dies ermöglicht die gezielte Bekämpfung der Vermögensverschleierung.
- Außerdem soll er grenzüberschreitende digitale Überweisungswege
über die Landesgrenzen hinweg besser kontrollieren und auch Kryptowerte
sicherstellen können.
- Für den Kampf gegen internationale Geldwäsche wird die
bestehende Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll gestärkt.
Auch der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern soll ausgebaut
werden.
- Zudem erhält der Zoll die Rechtsgrundlage zur Nutzung moderner
Technologien, wie künstlicher Intelligenz, zum Beispiel zum Abgleich
biometrischer Daten oder zum Einsatz von Drohnen.
- Zur effektiven Sanktionsdurchsetzung werden die Befugnisse der Generalzolldirektion
zur Identitätsfeststellung, Durchsuchung und Datenanalyse erweitert.“
(abrufbar unter: www.bundesregierung.de
– „Im Kabinett am 12.8.2026 beschlossen Zoll kann stärker
gegen Finanzkriminalität vorgehen“)
Klingt fair und harmlos - ach so, ja dann … (!?). Wenn es um organisierte
Kriminalität und deren Bekämpfung geht?
Falsch!
„Unterm Radar“ betrifft das jedes Unternehmen branchenübergreifend,
jedes Konsortium, jede Stiftung, jede Familiengesellschaft, jeden Vermögenden,
jede Bürgerin und jeden Bürger persönlich! Wer Geld hat
oder sonst vermögend ist, wird mehr als kritisch unter die Lupe genommen.
Die Crux dabei: Geldwäsche oder andere vergleichbare Straftaten müssen
vom Staat nicht mehr nachgewiesen werden, sondern der, der ins Fadenkreuz
gerät, muss seine Unschuld nachweisen. Und das heißt: Er muss
belegen können, woher sein Vermögen stammt.
Zum Beispiel bei Erbschaften, auch wenn Nachweise fehlen,
bei Bargeld in Jahrzehnten angespart.
Der Hintergrund:
Geldinstitute vernichten Kontoauszüge nach 10 Jahren. Wie soll man
also den eigenen Vermögensaufbau nachweisen, wenn man zum Beispiel
in den letzten 30 bis 40 Jahren nicht jeden Kontoauszug, jede Rechnung,
jede Schenkungsurkunde etc. sauber dokumentiert und abgeheftet hat? Auch
ganz normale Menschen, die mit Geldwäsche etc. überhaupt nichts
am Hut haben, sondern einfach nur gearbeitet und gespart haben, können
dann in die Bredouille geraten.
Eine Beweislastumkehr - die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung
bis zur Verurteilung für jeden, gegen den ein Ermittlungsverfahren
geführt wird, wird auf den Kopf gestellt! Das ist gefährlich
- nicht nur für die wirklichen Straftäter, sondern für
jeden von uns.
Entsprechend laut ist die Kritik schon jetzt, geführt von den Gewerkschaften,
dem Deutschen Anwaltsverein, der Bundesrechtsanwaltskammer.
Die Gewerkschaft der Polizei, und der Bund der Kriminalbeamten wünschen
sich Nachbesserungen, um den vorhandenen knappen Personalressourcen Rechnung
zu tragen. Klar, denn irgendjemand muss die zusätzliche Arbeit ja
machen.
Klar ist ebenso, dass das Gesetz kommen wird. Darauf muss man sich einstellen
und vorbereiten.
Dabei ist wesentlich:
- Gerade bei Vermögensmehrungen sind gesammelte
und dokumentierte Herkunftsnachweise ab jetzt „Pflicht“,
verstanden als Gebot eigenen Interesses. Denn Herkunftsnachweise bedeuten
eigenen Vermögensschutz.
- Aus der Sicht eines Players am Immobilienmarkt gilt dies besonders
für Kaufverträge, (gerichtlich eröffnete)
Testamente und Erbverträge, Erbscheine,
und Schenkungsurkunden. Allgemein betrachtet gilt das
für jedes Dokument, dass Vermögenszuwächse und
deren Herkunft ausweist.
- Körperliche Wertgegenstände sollten von einer lückenlos
dokumentierten Eigentumskette, an deren Ende man selbst steht,
begleitet werden. Gut fährt, wer belegen kann, was ihm gehört
und von wem es erworben wurde.
- Bei der Kapital- und Vermögensanlage ist künftig noch mehr
Diversifikation, also Aufteilung des Vermögens
auf diverse Investments, von eminenter Bedeutung. Denn wer zum Beispiel
das gesamte eigene Vermögen nur auf einem einzigen Konto parkt,
kann durch einen einzigen Verwaltungsakt total blockiert werden.
Also: Diversifikation gegen Verwundbarkeit, wenn Eigentum in einer möglichst
unbeschränkten Verfügungsmöglichkeit noch gewährleistet
bleiben soll.
Abgesehen davon ist immer die bankenrechtliche Einlagensicherung
in Höhe von maximal 100.000 Euro im Blick zu halten, gerade bei
der jetzigen wirtschaftlichen und politischen Entwicklung.
Kombiniert man die beschriebenen Auswirkungen mit der ebenfalls gesetzlich
vorgesehenen Ertüchtigung digitaler Arbeitsprozesse einschließlich
eingesetzter KI, dann wird die Dimension deutlich, in der der neue Gesetzesentwurf
zu betrachten ist.
Es führt kein Weg mehr an der Erkenntnis
vorbei:
Wir werden immer gläserner!
Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, Hannover / Solingen
© Dr. Hans Reinold Horst
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