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Finanzcontrolling mal anders - „unterm Radar!“

Haus - Copyright Sylvia Horst(ho) So ganz klammheimlich durch die kalte Küche und hinter dreimal verschlossenen Türen hat man es ausbaldowert - rauchlos, staublos und geräuschlos: Das Berliner Regierungskabinett hat das „Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz“ (ZFG) am 12.8.2026 beschlossen und als Regierungsentwurf auf den Weg gebracht. Ein harmlos klingender Titel - aber nur auf erste Sicht. Offiziell firmiert der Entwurf als „Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität“ (abrufbar unter:
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/21_Legislaturperiode/2026-03-03-Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz/2-Regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2).

Geplant ist, dass es zum 1. Januar 2027 „scharf geschaltet“ wird. Das Ziel: Der Zoll soll zu einer schlagkräftigen Behörde im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Geldwäsche und internationale Finanzkriminalität werden. Hehre Absichten, staatstreue Ziele.

Die Bundesregierung im O-Ton:

  • „Der Zoll soll Vermögensgegenstände künftig leichter beschlagnahmen können, an deren rechtmäßiger Herkunft begründete Zweifel bestehen („suspicious wealth order“). Dies ermöglicht die gezielte Bekämpfung der Vermögensverschleierung.
  • Außerdem soll er grenzüberschreitende digitale Überweisungswege über die Landesgrenzen hinweg besser kontrollieren und auch Kryptowerte sicherstellen können.
  • Für den Kampf gegen internationale Geldwäsche wird die bestehende Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll gestärkt. Auch der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern soll ausgebaut werden.
  • Zudem erhält der Zoll die Rechtsgrundlage zur Nutzung moderner Technologien, wie künstlicher Intelligenz, zum Beispiel zum Abgleich biometrischer Daten oder zum Einsatz von Drohnen.
  • Zur effektiven Sanktionsdurchsetzung werden die Befugnisse der Generalzolldirektion zur Identitätsfeststellung, Durchsuchung und Datenanalyse erweitert.“

(abrufbar unter: www.bundesregierung.de – „Im Kabinett am 12.8.2026 beschlossen Zoll kann stärker gegen Finanzkriminalität vorgehen“)

Klingt fair und harmlos - ach so, ja dann … (!?). Wenn es um organisierte Kriminalität und deren Bekämpfung geht?

Falsch!
„Unterm Radar“ betrifft das jedes Unternehmen branchenübergreifend, jedes Konsortium, jede Stiftung, jede Familiengesellschaft, jeden Vermögenden, jede Bürgerin und jeden Bürger persönlich! Wer Geld hat oder sonst vermögend ist, wird mehr als kritisch unter die Lupe genommen. Die Crux dabei: Geldwäsche oder andere vergleichbare Straftaten müssen vom Staat nicht mehr nachgewiesen werden, sondern der, der ins Fadenkreuz gerät, muss seine Unschuld nachweisen. Und das heißt: Er muss belegen können, woher sein Vermögen stammt.

Zum Beispiel bei Erbschaften, auch wenn Nachweise fehlen, bei Bargeld in Jahrzehnten angespart.
Der Hintergrund:
Geldinstitute vernichten Kontoauszüge nach 10 Jahren. Wie soll man also den eigenen Vermögensaufbau nachweisen, wenn man zum Beispiel in den letzten 30 bis 40 Jahren nicht jeden Kontoauszug, jede Rechnung, jede Schenkungsurkunde etc. sauber dokumentiert und abgeheftet hat? Auch ganz normale Menschen, die mit Geldwäsche etc. überhaupt nichts am Hut haben, sondern einfach nur gearbeitet und gespart haben, können dann in die Bredouille geraten.

Eine Beweislastumkehr - die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung bis zur Verurteilung für jeden, gegen den ein Ermittlungsverfahren geführt wird, wird auf den Kopf gestellt! Das ist gefährlich - nicht nur für die wirklichen Straftäter, sondern für jeden von uns.

Entsprechend laut ist die Kritik schon jetzt, geführt von den Gewerkschaften, dem Deutschen Anwaltsverein, der Bundesrechtsanwaltskammer.
Die Gewerkschaft der Polizei, und der Bund der Kriminalbeamten wünschen sich Nachbesserungen, um den vorhandenen knappen Personalressourcen Rechnung zu tragen. Klar, denn irgendjemand muss die zusätzliche Arbeit ja machen.
Klar ist ebenso, dass das Gesetz kommen wird. Darauf muss man sich einstellen und vorbereiten.

Dabei ist wesentlich:

  • Gerade bei Vermögensmehrungen sind gesammelte und dokumentierte Herkunftsnachweise ab jetzt „Pflicht“, verstanden als Gebot eigenen Interesses. Denn Herkunftsnachweise bedeuten eigenen Vermögensschutz.
  • Aus der Sicht eines Players am Immobilienmarkt gilt dies besonders für Kaufverträge, (gerichtlich eröffnete) Testamente und Erbverträge, Erbscheine, und Schenkungsurkunden. Allgemein betrachtet gilt das für jedes Dokument, dass Vermögenszuwächse und deren Herkunft ausweist.
  • Körperliche Wertgegenstände sollten von einer lückenlos dokumentierten Eigentumskette, an deren Ende man selbst steht, begleitet werden. Gut fährt, wer belegen kann, was ihm gehört und von wem es erworben wurde.
  • Bei der Kapital- und Vermögensanlage ist künftig noch mehr Diversifikation, also Aufteilung des Vermögens auf diverse Investments, von eminenter Bedeutung. Denn wer zum Beispiel das gesamte eigene Vermögen nur auf einem einzigen Konto parkt, kann durch einen einzigen Verwaltungsakt total blockiert werden.
    Also: Diversifikation gegen Verwundbarkeit, wenn Eigentum in einer möglichst unbeschränkten Verfügungsmöglichkeit noch gewährleistet bleiben soll.
    Abgesehen davon ist immer die bankenrechtliche Einlagensicherung in Höhe von maximal 100.000 Euro im Blick zu halten, gerade bei der jetzigen wirtschaftlichen und politischen Entwicklung.

Kombiniert man die beschriebenen Auswirkungen mit der ebenfalls gesetzlich vorgesehenen Ertüchtigung digitaler Arbeitsprozesse einschließlich eingesetzter KI, dann wird die Dimension deutlich, in der der neue Gesetzesentwurf zu betrachten ist.

Es führt kein Weg mehr an der Erkenntnis vorbei:
Wir werden immer gläserner!

Rechtsanwalt Dr. Hans Reinold Horst, Hannover / Solingen

© Dr. Hans Reinold Horst

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